So melden Sie Ihre Uhrenverkäufe richtig

August 14, 2024

Chrono24 bietet Ihnen als Händler die Möglichkeit, Ihre Uhren zu jeder Zeit überall auf der Welt zu verkaufen. Um die Sicherheit und Transparenz dieser Transaktionen zu gewährleisten, ist es essenziell, dass Sie alle Verkäufe gemäß unseren Richtlinien melden. Dies gilt insbesondere für Verkäufe, die außerhalb von Chrono24 abgeschlossen werden.

Welche Verkäufe müssen gemeldet werden?

Alle Verkäufe, die auf Chrono24 initiiert werden, sind meldepflichtig – auch wenn der Verkauf außerhalb unseres Marktplatzes stattfindet. Also zum Beispiel, wenn ein Kunde eine Uhr auf Chrono24 findet und diese dann direkt in Ihrem Ladengeschäft kauft. Die Meldepflicht betrifft auch Uhren, die Sie im Rahmen einer Inzahlungnahme verkaufen.

Selbstverständlich entfällt die Meldepflicht, wenn Sie eine Uhr direkt über unsere Plattform verkaufen. In diesem Fall registrieren wir den Verkauf automatisch.

Konsequenzen nicht gemeldeter Verkäufe

Nicht gemeldete Verkäufe führen zu einer zusätzlichen Gebühr, die 100 % der regulären Verkaufsprovision beträgt. Diese Gebühr wird fällig, wenn Sie Verkäufe, die auf Chrono24 initiiert und außerhalb der Plattform abgewickelt wurden, nicht innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss der Transaktion melden.

So melden Sie Ihre Verkäufe

Sie können Ihre Verkäufe über Ihren Marktplatz-Manager unter „Finanzen“ und „Transaktionen“ oder direkt in der Chrono24 Händler-App unter „Inserate“ melden. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie die vollständigen Händlerrichtlinien finden Sie in unserem Info- und Servicebereich unter dem Menüpunkt „Verkäufe melden“.

Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne per Mail an quality@chrono24.com oder per Telefon unter +49 721 96693-4700.


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