So melden Sie Ihre Uhrenverkäufe richtig

Unser Online-Marktplatz ermöglicht es Ihnen, Uhren zu jeder Zeit rund um den Globus zu verkaufen. Gemäß unseren Händlerrichtlinien sind alle auf Chrono24 initiierten Verkäufe melde- und gebührenpflichtig – auch wenn sie nicht vollständig über Chrono24 abgewickelt wurden. Auf alle nicht ordnungsgemäß gemeldeten Verkäufe erheben wir eine Gebühr.Erfahren Sie in diesem Blogartikel, welche Verkäufe meldepflichtig sind, wie Sie diese korrekt melden und wie Sie Gebühren vermeiden.
Welche Verkäufe muss ich melden?
Alle Verkäufe, die auf Chrono24 initiiert werden, sind meldepflichtig – auch wenn der Verkauf außerhalb unseres Marktplatzes stattfindet. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für meldepflichtige Verkäufe:
Kaufabschluss im eigenen Onlineshop oder Ladengeschäft
Der Kunde entdeckt die Uhr auf Chrono24, kauft sie anschließend jedoch in Ihrem eigenen Onlineshop oder direkt in Ihrem Ladengeschäft.
Kommunikation und Kauf außerhalb von Chrono24
Ein Käufer kontaktiert Sie zuerst über Chrono24, die weitere Kommunikation und der Kaufabschluss finden jedoch nicht auf Chrono24 statt.
Hinweis: Laut unseren Händlerrichtlinien ist es nicht gestattet, die weitere Kommunikation aktiv an Chrono24 vorbeizuführen, um eine Verkaufsprovision zu umgehen.
Inzahlungnahme
Uhren, die Sie im Rahmen einer Inzahlungnahme verkaufen, sind melde- und gebührenpflichtig. Wenn Sie bei einem Verkauf eine andere Uhr des Käufers in Zahlung nehmen, berechnen wir die Verkaufsprovision auf Grundlage des gesamten Verkaufspreises der Uhr. Eine Minderung der Verkaufsprovision ist nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Kalkulation.
Selbstverständlich entfällt die Meldepflicht, wenn Sie eine Uhr direkt über unsere Plattform verkaufen. In diesem Fall registrieren wir den Verkauf automatisch. Weitere Infos hierzu finden Sie in unseren „Händlerrichtlinien“.
Hinweis: Die drei Beispiele decken nicht alle möglichen Fälle ab. Senden Sie bei Fragen gerne eine E-Mail an sales.correction@chrono24.com.
So melden Sie Ihre Verkäufe
Sie können Ihre Verkäufe entweder im Marktplatz-Manager oder in der Chrono24 Händler-App melden. Hierfür stehen Ihnen vier Optionen zur Verfügung – wählen Sie einfach die für Sie passende aus.
- Melden Sie sich in Ihrem Marktplatz-Manager an.
- Klicken Sie in der Navigation auf „Inserate“ und anschließend auf „Inserate bearbeiten“.
- Suchen Sie nun in Ihrer Übersicht das entsprechende Inserat heraus.
Klicken Sie anschließend im rechten oberen Eck entweder auf das Symbol „Verkauf melden” oder auf die drei Punkte und anschließend auf „Verkauf melden“. - Tragen Sie Verkaufsdatum, Käufer und Verkaufspreis ein und klicken Sie auf „Verkauf bestätigen“.
1. Melden Sie sich in Ihrem Marktplatz-Manager an.
2. Klicken Sie in der Navigation auf „Nachrichten“.
3. Suchen Sie in Ihrem Posteingang den Chat mit dem Käufer heraus und öffnen Sie diesen.
4. Klicken Sie nun auf „Verkauf melden“ – entweder links unter dem Chat oder im rechten oberen Eck unter den drei Punkten.
5. Tragen Sie Verkaufsdatum, Käufer und Verkaufspreis ein und klicken Sie auf „Verkauf bestätigen“.
1. Melden Sie sich in Ihrem Marktplatz-Manager an.
2. Klicken Sie in der Navigation auf „Finanzen“ und anschließend auf „Transaktionen“.
3. Klicken Sie rechts oben in der Transaktionsübersicht auf den Button „Verkauf melden“.
4. Suchen Sie nun in Ihrer Übersicht das entsprechende Inserat heraus.
Klicken Sie anschließend im rechten oberen Eck entweder auf das Symbol „Verkauf melden” oder auf die drei Punkte und anschließend auf „Verkauf melden“.
5. Tragen Sie Verkaufsdatum, Käufer und Verkaufspreis ein und klicken Sie auf „Verkauf bestätigen“.
1. Melden Sie sich in Ihrer Chrono24 Händler-App an.
2. Klicken Sie in der Navigation auf „Inserate“.
3. Suchen Sie in Ihrer Übersicht das entsprechende Inserat heraus, klicken Sie im rechten oberen Eck des Inserats auf die drei Punkte und anschließend auf „Verkauf melden“.
4. Tragen Sie Verkaufsdatum, Käufer und Verkaufspreis ein und klicken Sie auf „Verkauf bestätigen“.
Weitere Beiträge
November 24, 2025
Zielgerichtete Angebote für echte Interessenten
Mit Persönlichen Angeboten erreichen Sie echte Interessenten, die Ihre Uhr bereits auf ihrer Wunschliste haben. Sie haben dabei volle Kontrolle und definieren Rabatt und Laufzeit der Angebote – für schnelleren Verkauf und mehr Umsatz.
Oktober 14, 2025
Batterien im EPR Gesetz (BATT)
Beim Verkauf von batteriebetriebenen Artikeln gilt die erweiterte Herstellerverantwortung. Lesen Sie hier, welche gesetzlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen, um rechtskonform auf Chrono24 zu verkaufen.
Oktober 14, 2025
Elektro- und Elektronikgeräten im EPR Gesetz (EEE)
Beim Verkauf von Quarzuhren, Smartwatches und Uhrenbewegern gilt die erweiterte Herstellerverantwortung. Lesen Sie hier, welche gesetzlichen Anforderungen Sie erfüllen müssen, um rechtskonform auf Chrono24 zu verkaufen.






