Erweiterte Herstellerverantwortung beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE)

Quarzuhren, Smartwatches und Uhrenbeweger fallen in vielen Ländern unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) – teils zusätzlich zu Regeln für Verpackungen und Batterien.
In diesem Beitrag lesen Sie ausführlich, wie Sie rechtskonform Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) – wie z.B. Quarzuhren oder Smartwatches auf Chrono24 verkaufen.
Bereiten Sie sich vor – bald können Sie Ihre EPR‑Nachweise direkt auf Chrono24 hinterlegen.
Wir schaffen derzeit die technischen Voraussetzungen dafür. Sobald die Eingabe Ihrer Daten möglich ist, informieren wir Sie rechtzeitig mit allen wichtigen Details.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung anbieten können. Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich als allgemeine Orientierung. Für eine spezifische Beratung, wie die Gesetze in Ihrem individuellen Fall anzuwenden sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsbeistand zu wenden. Chrono24 ist berechtigt, jederzeit einen Nachweis über die Einhaltung Ihrer EPR-Pflichten anzufordern. Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Registrierungen und Nachweise vorliegen, damit Ihre Inserate weiterhin aktiv bleiben.
Unter dem Begriff „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (engl. „Extended Producer Responsibility“, kurz EPR) versteht man internationale Regelungen, die Hersteller und Händler dazu verpflichten, während des gesamten Produktlebenszyklus für die umweltgerechte Gestaltung, Nutzung und Entsorgung ihrer Produkte zu sorgen.
EPR umfasst dabei verschiedene Produktkategorien, die je nach Land unterschiedlich geregelt sind – zum Beispiel Verpackungen (PACK), Batterien (BATT) sowie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE). Letztere werden im Rahmen der EU-Richtlinie häufig auch als WEEE („Waste Electrical and Electronic Equipment“) bezeichnet.
Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) – wie Quarzuhren, Smartwatches oder Uhrenbeweger – in EU-Länder verkaufen und diese Geräte dort erstmalig gewerblich auf den Markt bringen, sind Sie im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung ggf. verpflichtet, sich in den behördlichen EEE-Registern der Länder zu registrieren und einen Beitrag zur späteren Entsorgung der Geräte zu leisten.
In einigen EU-Ländern sind wir als Marktplatz gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass unsere Händler die jeweiligen EPR-Vorgaben für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) einhalten.
In diesem Artikel finden Sie Informationen zur Registrierung und Systembeteiligung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sowie länderspezifische Details zu den EU-Staaten, in denen wir die Einhaltung der EPR-Vorgaben derzeit kontrollieren müssen.
Wer ist betroffen?
Die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) betreffen alle Händler auf Chrono24, die elektronische oder elektrische Artikel – etwa Quarzuhren, Smartwatches oder Zubehör mit elektrischen Komponenten – erstmalig in Deutschland, Frankreich oder Österreich anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Artikel neu oder gebraucht sind.
Vereinfacht gesagt: Sobald Sie solche Produkte erstmals in diesen EU-Ländern anbieten oder verkaufen, gelten Sie dort als Hersteller im Sinne der WEEE-Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU).
Sie gelten als Hersteller, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie haben keinen Sitz in dem EU‑Land, in das Sie elektronische oder elektrische Artikel verkaufen.
→ Als Fernabsatzhändler, der an Endverbraucher in diesem Land verkauft, gelten Sie als Hersteller und müssen dort EPR‑Pflichten erfüllen. - Sie haben Ihren Sitz in einem EU‑Land und verkaufen im selben Land elektronische oder elektrische Artikel, die Sie selber produzieren oder die für Sie produziert werden, unter Ihrer eigenen Marke an Endverbraucher.
→ Sobald Sie diese Artikel in Ihrem Land erstmals anbieten und verkaufen, bringen Sie diese dort „in Verkehr“ und gelten als Hersteller. - Sie haben Ihren Sitz in einem EU‑Land und verkaufen im selben Land elektronische oder elektrische Artikel, die aus einem anderen EU‑Land oder einem Drittland (z. B. Schweiz, Japan, USA) stammen, an Endverbraucher.
→ Da diese Produkte in Ihrem Land bisher noch nicht auf dem Markt waren, bringen Sie sie dort erstmals in Verkehr und gelten als Hersteller. - Sie beziehen elektronische Artikel unter anderem von Privatverkäufern und bieten sie im EU-Land gewerblich an.
→ In diesem Fall bringen Sie die Geräte gewerblich in Verkehr und gelten somit auf Chrono24 als Hersteller.
Welche elektronischen Geräte sind betroffen?
Die Regelungen gelten für alle Geräte, die für ihren Betrieb elektrischen Strom benötigen – sei es, weil sie ihn aus dem Stromnetz oder aus Batterien beziehen. Dazu zählen sowohl aktive als auch passive Geräte und Bauteile auf unserem Marktplatz, zum Beispiel:
- Quarzuhren und Smartwatches
- elektronische Uhrenbeweger
- Netzteile, Kabel, Adapter und Schalter
- Uhren mit integrierten elektronischen Funktionen (z. B. Beleuchtung)
Die Pflichten gelten sowohl für neue als auch für gebrauchte Geräte, wenn sie erstmals im EU-Land in Verkehr gebracht werden.
Was bedeutet das für mich als Händler auf Chrono24?
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die zentralen Pflichten nach der WEEE-Richtlinie im Zusammenhang mit dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten auf Chrono24 in den Ländern Deutschland, Frankreich oder Österreich.
Welche Anforderungen für Sie gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr Unternehmen in dem EU-Land ansässig ist, in dem Sie elektronische Artikel anbieten.
Wenn Sie als Hersteller gelten und Ihr Unternehmen in dem EU-Land ansässig ist, in dem Sie elektronische Artikel anbieten:
- Registrierungspflicht: Sie müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde (EEE-Register) registrieren.
- Systembeteiligung / Rücknahmepflicht: Sie müssen sich ggf. einem zugelassenen Rücknahme- oder Sammelsystem anschließen.
- Mengenmeldung: Sie müssen regelmäßig die in Verkehr gebrachten Mengen melden.
Wenn Sie als Hersteller gelten und Ihr Unternehmen in dem EU-Land, in dem Sie elektronische Artikel anbieten, nicht ansässig ist:
- Bevollmächtigung: In allen drei genannten EU-Ländern, in denen Sie weder Ihren Sitz noch eine Niederlassung haben, müssen Sie jeweils einen Bevollmächtigten mit Sitz in diesem EU-Land benennen. Dieser übernimmt Ihre Pflichten (z. B. Registrierung im nationalen EEE-Register, behördliche Kommunikation) im Rahmen der WEEE-Richtlinie.
- Ein Bevollmächtigter kann eine dort ansässige natürliche oder juristische Person oder ein entsprechender Serviceanbieter sein.
Länderspezifische Informationen
Sie möchten Elektroartikel wie Quarzuhren in oder nach Deutschland verkaufen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und als Hersteller gilt
Pflichten:
- Sie gelten als Hersteller im Sinne des deutschen Elektrogesetzes, wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) erstmals gewerblich auf dem deutschen Markt bereitstellen, unabhängig davon ob diese neu oder gebraucht sind.
- Wenn Sie Inhaber einer Marke sind, müssen Sie Ihre Marke bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) vor der Inverkehrbringung in der richtigen Kategorie registrieren.
- Auch wenn Sie neue oder gebrauchte Elektrogeräte unter fremder Marke erstmalig in Deutschland gewerblich in Verkehr bringen, gelten Sie als Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes und müssen diese registrieren.
- Stellen Sie einen Registrierungsantrag für jede Marke, die Sie anbieten, und für die Sie als Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes gelten.
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine EPR-Nummer, die für alle von Ihnen im EAR registrierten Marken gleichermaßen gilt.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Eine Liste aller Marken, die Sie im EAR (Elektro-Altgeräte Register) registriert haben
- Ihre EPR-Nummer (EAR), unter der diese Marken geführt werden
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat
Pflichten:
- Beachten Sie die für ausländische Unternehmen bereitgestellten Informationen der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register).
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen, der die gesetzlichen Pflichten aus den Vorschriften zur Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtline) für Sie übernimmt.
- Der Bevollmächtigte führt die Registrierung ihrer Marken im EAR für Sie durch. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle EPR-Nummer, die für alle Ihre im EAR registrierten Marken gleichermaßen gilt.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. Vertrag)
- Eine Liste aller Marken, die Sie im EAR (Elektro-Altgeräte Register) registriert haben
- Ihre EPR-Nummer (EAR), unter der diese Marken geführt werden
Sie möchten Elektroartikel wie Quarzuhren in oder nach Frankreich verkaufen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Frankreich hat und als Hersteller gilt
Pflichten:
- Sie gelten als Hersteller im Sinne der französischen Elektro- und Elektronikgeräte-Vorschriften, wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) erstmals gewerblich auf dem französischen Markt bereitstellen – unabhängig davon, ob die Geräte neu oder gebraucht sind.
- Registrieren Sie sich bei einer zugelassenen Öko-Organisation für Elektrogeräte (z. B. Ecosystem) und schließen Sie eine Lizenzierung ab.
- Die Öko-Organisation trägt Ihr Unternehmen im französischen Register ADEME/SYDEREP ein.
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von der Öko-Organisation Ihre EPR-Nummer (UIN – Unique Identification Number). Diese wird je Produktkategorie (z. B. Elektrogeräte, Verpackungen, Batterien) separat vergeben.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (UIN für die Kategorie „Elektrogeräte“)
Hinweis: Wir prüfen Ihre EPR-Nummer regelmäßig im SYDEREP-System auf Gültigkeit.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Frankreichs hat
Pflichten:
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Frankreich benennen, der die gesetzlichen Pflichten aus den Vorschriften zur Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) für Sie übernimmt.
- Mögliche Erstanlaufstelle: Get-e-right.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. Vertrag)
- EPR-Nummer (UIN für die Kategorie „Elektrogeräte“)
Hinweis: Wir prüfen Ihre EPR-Nummer regelmäßig im SYDEREP-System auf Gültigkeit.
Sie möchten Elektroartikel wie Quarzuhren in oder nach Österreich verkaufen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat und als Hersteller gilt
Pflichten:
- Sie gelten als Hersteller im Sinne der österreichischen Elektro- und Elektronikgeräte-Vorschriften, wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) erstmals gewerblich auf dem österreichischen Markt bereitstellen – unabhängig davon, ob die Geräte neu oder gebraucht sind.
- Registrieren Sie sich im EDM-Portal (edm.gv.at). Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer, die für Chrono24 als EPR-Nummer gilt.
- Schließen Sie einen Vertrag mit einem Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ERA, ERP Austria, Interseroh Austria) ab. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Elektroaltgeräte finden Sie hier.
- Weitere Informationen zu Ihren Pflichten finden Sie hier.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
Keine direkte Angabe von Informationen notwendig.
Hinweis: Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, auf Anfrage Ihre EPR-Nummer an Chrono24 zu übermitteln.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Österreichs hat
Pflichten:
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen, der die gesetzlichen Pflichten aus den Vorschriften zur Produktverantwortung für Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) für Sie übernimmt.
- Der Bevollmächtigte führt die Registrierung im EDM-Portal für Sie durch. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer, die für Chrono24 als EPR-Nummer gilt.
- Weitere Informationen zu Ihren Pflichten finden Sie hier.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
Keine direkte Angabe von Informationen notwendig.
Hinweis: Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, auf Anfrage Ihre EPR-Nummer sowie den Namen des Bevollmächtigten und einen Nachweis über die Bevollmächtigung an Chrono24 zu übermitteln.
Häufige Fragen (FAQ)
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in einem EU-Land haben und alle Elektro- und Elektronikgeräte ausschließlich von gewerblichen Anbietern (sogenannten Vorlieferanten) aus demselben Land beziehen, gelten in der Regel diese Lieferanten als Hersteller – nicht Sie selbst.
Voraussetzung ist, dass Ihre Vorlieferanten im nationalen EEE-Register registriert sind und ihre Herstellerpflichten erfüllen.
Wenn Sie innerhalb desselben EU-Landes einkaufen und verkaufen und Ihre gewerblichen Lieferanten (sogenannten Vorlieferanten) dort bereits als Hersteller registriert sind, liegt die Herstellerverantwortung bei diesen Vorlieferanten.
Sie selbst müssen sich in diesem Fall nicht zusätzlich registrieren, sollten aber entsprechende Informationen (z. B. EPR-Nummer und Meldedaten) bei Ihren Vorlieferanten erfragen, da Sie diese gegebenenfalls statt Ihrer eigenen Registrierungsdaten bei uns einreichen müssen (abhängig vom Zielland).
Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn alle Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie anbieten, ausschließlich von solchen inländischen Vorlieferanten stammen.
Sobald Sie auch Produkte aus dem Ausland oder von privaten Quellen beziehen und in Ihrem Land verkaufen, gelten Sie für diese selbst als Hersteller und müssen sich entsprechend im nationalen EEE-Register registrieren.
Ja, für jedes Land, in das Sie Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, ist eine eigene Registrierung und Systembeteiligung erforderlich, sofern Sie dort als Hersteller gelten.
Ausländische Händler ohne Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Zielland müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der Regel einen Bevollmächtigten mit Sitz in diesem Land benennen.
Dieser Bevollmächtigte – eine dort ansässige natürliche oder juristische Person – handelt im Auftrag des Händlers und übernimmt Aufgaben wie:
- die Registrierung im nationalen EEE-Register,
- die Abgabe gesetzlich vorgeschriebener Mengenmeldungen sowie
- die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Dadurch wird sichergestellt, dass auch Händler ohne lokalen Firmensitz ihre EPR-Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen und die gesetzlichen Anforderungen im jeweiligen Land eingehalten werden.
Als Händler auf Chrono24 müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Pflichten zur Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Wenn Sie diese Vorgaben nicht einhalten, gelten Ihre Angebote als nicht regelkonform.
In diesem Fall muss Chrono24 Ihre betroffenen Inserate für die Zielmärkte, in denen Sie die Vorgaben nicht erfüllen, möglicherweise sperren oder entfernen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Je nach Land können außerdem Bußgelder oder Verkaufsverbote drohen.
Ja, die WEEE-Richtlinie gilt auch für gebrauchte Artikel, wenn diese erstmalig in einem EU-Land gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden.
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