Erweiterte Herstellerverantwortung beim Inverkehrbringen von Verpackungen (PACK)

Beim Versand verpackter Uhren gilt in vielen Ländern die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Was bedeutet das für Ihren Verkauf auf Chrono24? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichten Sie je nach Zielland erfüllen müssen – von Registrierung und Lizenzierung bis zu Kennzeichnungen und Nachweisen.
Neu: EPR-Pflichten einfach im Compliance Hub verwalten
Nach den EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (engl. „Extended Producer Responsibility“, kurz „EPR“) gilt ein Händler in einem EU-Land als Hersteller, sobald er erstmals bestimmte Produkte oder Verpackungen für Endverbraucher in diesem Markt in Verkehr bringt – auch im Rahmen des Fernabsatzes und unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
Als Chrono24 Partner, der neue und gebrauchte Uhren verkauft, können für Sie je nach verkauftem Produkt und Zielland EPR-Pflichten in Bezug auf Verpackungen (PACK), Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) oder Batterien (BATT) gelten.
Unser neuer Compliance Hub bietet Ihnen eine schrittweise Anleitung und ein zentrales Dashboard, in dem Sie Ihre EPR-Pflichten prüfen, erforderliche Daten übermitteln und deren Status jederzeit übersichtlich verfolgen können.
Sobald Sie die erforderlichen Daten übermittelt haben, ändert sich der Status auf „eingereicht“ und die betreffende Verpflichtung gilt als erfüllt – es sei denn, wir kontaktieren Sie für eine weitere Prüfung.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung anbieten können. Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich als allgemeine Orientierung. Für eine spezifische Beratung, wie die Verpackungsgesetze in Ihrem individuellen Fall anzuwenden sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsbeistand zu wenden. Chrono24 ist berechtigt, jederzeit einen Nachweis über die Einhaltung Ihrer EPR-Pflichten anzufordern. Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Registrierungen und Nachweise vorliegen, damit Ihre Inserate weiterhin aktiv bleiben.
Unter dem Begriff „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (engl. „Extended Producer Responsibility“, kurz EPR) versteht man internationale Regelungen, die Hersteller und Händler dazu verpflichten, während des gesamten Produktlebenszyklus für die umweltgerechte Gestaltung, Nutzung und Entsorgung ihrer Produkte zu sorgen.
EPR umfasst dabei verschiedene Produktkategorien, die je nach Land unterschiedlich geregelt sind – zum Beispiel Verpackungen (PACK), Batterien (BATT) sowie Elektro- und Elektronikgeräte (EEE).
Wenn Sie Produkte in EU-Länder verkaufen und dabei Verpackungen – einschließlich Versandverpackungen – auf den Markt bringen, sind Sie im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung ggf. verpflichtet, sich für das Inverkehrbringen der Verpackungen registrieren zu lassen und für deren Sammlung und Recycling über ein zugelassenes System zu sorgen (Verpackungslizenzierung).
Mit dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 gilt diese Anforderung für alle EU-Länder — Chrono24 ist verpflichtet, die Einhaltung der Verpackungs-Compliance in jedem EU-Markt sicherzustellen.
In diesem Artikel finden Sie Informationen zur Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung sowie länderspezifische Details. Die EPR-Verpackungspflichten gelten in allen EU-Ländern — die folgenden Abschnitte behandeln Deutschland, Frankreich, Österreich und Spanien im Detail; eine vollständige EU-Übersichtstabelle für alle Mitgliedstaaten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wer ist betroffen?
Da beim Versand von Waren stets Verpackungen zum Einsatz kommen, betreffen die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen alle Händler auf Chrono24, die ihre Artikel in EU-Ländern anbieten.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Die Verpflichtung gilt für alle Verpackungen, die beim Verkauf oder Versand anfallen, darunter:
- Versandverpackungen (z. B. Kartons, Polsterumschläge, Füllmaterial)
- Umverpackungen oder Beilagen, die zusammen mit dem Produkt ausgeliefert werden
- ggf. Produktverpackungen (z. B. Etuis, Schachteln, Schutzverpackungen für Uhren)
Es spielt keine Rolle, ob die Verpackungen neu sind oder wiederverwendet werden – jede Verpackung, die in Umlauf gebracht wird, fällt unter diese Verpflichtung.
Was bedeutet das für mich als Händler auf Chrono24?
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die zentralen EPR-Pflichten für Verpackungen (PACK) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten auf Chrono24.
Welche Anforderungen für Sie gelten, hängt unter anderem davon ab, in welchem Land Sie Verpackungen in Umlauf bringen und wo Ihr Unternehmenssitz liegt.
Wenn Ihr Unternehmen im EU-Zielland ansässig ist
- Registrierungspflicht: Sie müssen sich im zuständigen nationalen Verpackungsregister anmelden (z. B. LUCID in Deutschland, ADEME/SYDEREP in Frankreich, VKS in Österreich, RPP in Spanien).
- Lizenzierung / Systembeteiligung: Sie müssen einen Vertrag mit einem zugelassenen dualen System oder einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) / Öko-Organisation (z. B. Lizenzero, Citeo, Interzero, Ecoembes) abschließen.
- Mengenmeldung: Sie müssen regelmäßig die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an das Verpackungsregister und das duale System oder die PRO melden.
Wenn Ihr Unternehmen nicht im EU-Zielland ansässig ist
- Bevollmächtigung: In den EU-Ländern, in denen Sie weder Sitz noch Niederlassung haben, müssen Sie ggf. einen Bevollmächtigten benennen, der Ihre Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen (PACK) in dem Land übernimmt, zum Beispiel Registrierung, Lizenzierung und behördliche Kommunikation.
- Ein Bevollmächtigter kann eine dort ansässige natürliche, juristische Person oder ein entsprechender Serviceanbieter sein, der von der nationalen Behörde zugelassen wurde.
- Im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist die Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen in allen EU-Ländern nun verpflichtend.
Informationen, die Chrono24 von Ihnen benötigt: Derzeit können Sie EPR-Registrierungsnummern für Deutschland, Frankreich und in bestimmten Fällen Spanien über den Compliance Hub einreichen. Wir arbeiten daran, dies auf alle EU-Länder auszuweiten, und werden Sie informieren, sobald die entsprechenden Formulare verfügbar sind.
Im Allgemeinen benötigen wir Nachweise über Ihre EPR-Registrierung und -Lizenzierung, darunter ggf.:
- EPR-Nummer (z. B. LUCID, UIN oder RPP)
- bei bestimmten Ländern zusätzlich: jährlicher Nachweis über Verpackungslizenzierung (z. B. Teilnahmezertifikat)
- ggf. (abhängig vom Sitz Ihres Unternehmens) Name des Bevollmächtigten und Nachweis über Bevollmächtigung
Unterstützung bei der Verpackungs-Compliance
Die Verpackungsregistrierung in mehreren EU-Ländern kann komplex sein. Wir haben eine Partnerschaft mit Lizenzero.com geschlossen, einem Dienstleister im Bereich Verpackungs-Compliance und EPR, um den Prozess für Chrono24-Partner zu vereinfachen. Lizenzero bietet eine kostenlose Pflichten-Überprüfung (Obligation Check) an, mit der Sie ermitteln können, was für Sie gilt, sowie die Möglichkeit, ihren EPR Compliance Packaging Service für alle EU-Länder aus einer Hand zu buchen. Für ihre erste Bestellung steht Chrono24-Partnern ein exklusiver Rabatt zur Verfügung.
Länderspezifische Informationen
Sie möchten Artikel in oder nach Deutschland verkaufen und damit Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und als Hersteller gilt
Pflichten:
- Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betrieben wird.
- Schließen Sie einen Vertrag mit einem dualen System oder einer PRO Ihrer Wahl (z. B. Lizenzero), um Ihre Verpackungen zu lizenzieren.
- Durch diesen Vertrag beteiligen Sie sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verkaufsverpackungen.
- Sie erwerben dabei eine Lizenz für die Mengen, die Sie voraussichtlich im aktuellen Kalenderjahr in Verkehr bringen werden.
- Melden Sie regelmäßig Ihre in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen sowohl an das LUCID-Register als auch an Ihr duales System oder Ihre PRO.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (LUCID)
- jährlicher Nachweis über Verpackungslizenzierung (z. B. „Teilnahmezertifikat" bei Lizenzero)
Tipp: Nutzen Sie das Chrono24 Partnerangebot und sichern Sie sich einen Rabatt auf Ihre Verpackungslizenzierung bei Lizenzero.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat
Hinweis: Im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist die Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland nun verpflichtend.
Pflichten – mit Bevollmächtigtem:
- Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID, das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betrieben wird.
- Benennen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland, der die gesetzlichen Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) für Sie in Deutschland übernimmt.
- Ihr Bevollmächtigter schließt in Ihrem Namen die Verpackungslizenzierung mit einem dualen System oder einer PRO ab und nimmt die Mengenmeldungen vor.
Informationen, die Chrono24 von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. Vertrag)
- jährlicher Nachweis über Verpackungslizenzierung (z. B. „Teilnahmezertifikat" bei Lizenzero)
- EPR-Nummer (LUCID)
Tipp: Nutzen Sie das Chrono24 Partnerangebot und sichern Sie sich einen Rabatt auf Ihre Verpackungslizenzierung bei Lizenzero.
Sie möchten Artikel in oder nach Frankreich verkaufen und damit Verpackungen in Frankreich in Umlauf bringen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Frankreich hat
Pflichten:
- Registrieren Sie sich bei einer zugelassenen Öko-Organisation für Verpackungen (z. B. Citeo, Léko) und schließen Sie eine Verpackungslizenzierung ab.
- Die Öko-Organisation trägt Ihr Unternehmen im französischen Register ADEME/SYDEREP ein.
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von der Öko-Organisation Ihre EPR-Nummer (UIN – Unique Identification Number). Diese wird je Produktkategorie (z. B. Elektrogeräte, Verpackungen, Batterien) separat vergeben.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (UIN für die Kategorie „Verpackungen")
Hinweis: Wir prüfen Ihre EPR-Nummer regelmäßig im SYDEREP-System auf Gültigkeit.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Frankreichs hat
Hinweis: Im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist die Benennung eines Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich nun verpflichtend.
Pflichten – mit Bevollmächtigtem:
- Benennen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Frankreich, der die gesetzlichen Pflichten im Rahmen der EPR-Gesetze für Verpackungen (PACK) für Sie in Frankreich übernimmt.
- Ihr Bevollmächtigter schließt in Ihrem Namen die Verpackungslizenzierung mit einer zugelassenen Öko-Organisation (z. B. Citeo, Léko) ab und übermittelt Ihnen Ihre EPR-Nummer (UIN – Unique Identification Number für die Kategorie „Verpackungen") aus dem ADEME/SYDEREP Register.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. eine Bestätigung)
- EPR-Nummer (UIN für die Kategorie „Verpackungen")
Hinweis: Wir prüfen Ihre EPR-Nummer in beiden Fällen (mit und ohne Bevollmächtigtem) regelmäßig im SYDEREP-System auf Gültigkeit.
Sie möchten Artikel in oder nach Österreich verkaufen und damit Verpackungen in Österreich in Umlauf bringen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat
Pflichten:
- Wenn Sie Artikel in oder nach Österreich verkaufen und damit Verpackungen in Verkehr bringen, gelten Sie als Primärverpflichteter und müssen diese Verpackungen lizenzieren.
- Schließen Sie eine Verpackungslizenzierung mit einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem ab (z. B. Interzero, ERP Austria). Eine Liste der genehmigten Verwertungssysteme finden Sie hier.
- Das Sammel- und Verwertungssystem trägt Ihr Unternehmen im Register der österreichischen Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) ein.
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie vom Sammel- und Verwertungssystem Ihre EPR-Nummer (6-stellige Nummer des VKS).
Informationen, die Chrono24 von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (6-stellige Nummer des VKS)
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Österreichs hat
Pflichten:
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen, der die gesetzlichen Pflichten aus der österreichischen Verpackungsverordnung für Sie übernimmt.
- Ihr Bevollmächtigter schließt in Ihrem Namen die Verpackungslizenzierung mit einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem (z. B. Interzero, ERP Austria) ab und übermittelt Ihnen Ihre EPR-Nummer (6-stellige Nummer der österreichischen Verpackungskoordinierungsstelle – VKS).
- Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Informationen, die Chrono24 von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (6-stellige Nummer des VKS)
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. Vertrag)
Sie möchten Artikel in oder nach Spanien verkaufen und damit Verpackungen in Spanien in Umlauf bringen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Spanien hat
Pflichten:
- Schließen Sie einen Vertrag mit einem zugelassenen Rücknahmesystem für Verpackungen (z. B. Ecoembes oder Procircular).
- Registrieren Sie sich im Registro de Productores de Productos (RPP).
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre EPR-Nummer.
Informationen, die Chrono24 von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Spaniens hat
Pflichten:
- Um Ihre EPR-Pflichten in Spanien erfüllen zu können, benötigen Sie eine spanische NIF (Número de Identificación Fiscal). Wenn Sie diese noch nicht besitzen, können Sie diese bei Gestoraz beantragen.
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Spanien müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Spanien benennen, der die gesetzlichen Pflichten aus der spanischen Abfallgesetzgebung für Sie übernimmt. Einen entsprechenden Service können Sie z. B. über AuthoriseMe beantragen.
- Ihr Bevollmächtigter führt die Registrierung im Herstellerregister (RPP) sowie die Lizenzierung über ein zugelassenes Rücknahmesystem (z. B. Ecoembes, Procircular) durch. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre EPR-Nummer.
Informationen, die Chrono24 von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. eine Bestätigung)
- EPR-Nummer
EU-Übersicht: Behörden und PROs
Um die Navigation durch die länderspezifischen Anforderungen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Dort finden Sie die zuständigen Behörden oder Register sowie Beispiele für Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs). Die EPR-Verpackungspflichten gelten in allen EU-Ländern — die obigen Abschnitte behandeln Deutschland, Frankreich, Österreich und Spanien im Detail. Einige Länder passen ihre nationalen Regelungen noch an die neue PPWR-Verordnung an; wir werden die Übersicht regelmäßig aktualisieren, sobald neue Informationen vorliegen.
Häufige Fragen (FAQ)
Ein duales System ist ein von den Behörden zugelassenes Unternehmen, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen organisiert. Händler und Hersteller schließen mit einem dualen System einen Vertrag, um ihre Verpackungen zu „lizenzieren“. Dadurch beteiligen sie sich finanziell an der umweltgerechten Entsorgung und am Recycling der Verpackungen, die sie in Umlauf bringen. „Duales System“ ist ein Begriff, der spezifisch für Deutschland verwendet wird; in anderen EU-Ländern werden diese Organisationen als Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) oder Öko-Organisationen bezeichnet. Bekannte Beispiele sind Citeo (FR), Ecoembes (ES) und Lizenzero (DE).
Ja, für jedes Land, in das Sie Artikel verkaufen, ist eine eigene Registrierung und Systembeteiligung erforderlich, sofern Sie dort als Hersteller gelten.
Ausländische Händler ohne Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Zielland müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der Regel einen Bevollmächtigten mit Sitz in diesem Land benennen.
Dieser Bevollmächtigte – eine dort ansässige natürliche oder juristische Person – handelt im Auftrag des Händlers und übernimmt Aufgaben wie:
- die Registrierung im nationalen Verpackungsregister,
- die Abgabe gesetzlich vorgeschriebener Mengenmeldungen sowie
- die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Dadurch wird sichergestellt, dass auch Händler ohne lokalen Firmensitz ihre EPR-Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen und die gesetzlichen Anforderungen im jeweiligen Land eingehalten werden.
Als Händler auf Chrono24 müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Pflichten zur Herstellerverantwortung (EPR) erfüllen. Wenn Sie diese Vorgaben nicht einhalten, gelten Ihre Angebote als nicht regelkonform.
In diesem Fall muss Chrono24 Ihre betroffenen Inserate für die Zielmärkte, in denen Sie die Vorgaben nicht erfüllen, möglicherweise sperren oder entfernen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Je nach Land können außerdem Bußgelder oder Verkaufsverbote drohen.
Weitere Informationen zu EPR
- Erweiterte Herstellerverantwortung beim Verkauf von Artikeln mit Batterien (BATT) – Länderspezifische Informationen
- Erweiterte Herstellerverantwortung beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) – Länderspezifische Informationen
- Allgemeine Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf Chrono24
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