Erweiterte Herstellerverantwortung beim Verkauf von Artikeln mit Batterien (BATT)

Sie verkaufen batteriebetriebene Uhren oder Zubehör? Dann betrifft Sie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Unser Blogartikel liefert ausführliche Informationen zu Ihren Pflichten unter anderem zur Registrierung in Rücknahmesystemen, Melde- und Nachweispflichten, Entsorgung und vieles mehr.
Bereiten Sie sich vor – bald können Sie Ihre EPR‑Nachweise direkt auf Chrono24 hinterlegen.
Wir schaffen derzeit die technischen Voraussetzungen dafür. Sobald die Eingabe Ihrer Daten möglich ist, informieren wir Sie rechtzeitig mit allen wichtigen Details.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass wir keine rechtliche Beratung anbieten können. Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich als allgemeine Orientierung. Für eine spezifische Beratung, wie die Batterie-Gesetze in Ihrem individuellen Fall anzuwenden sind, empfehlen wir Ihnen, sich an einen qualifizierten Rechtsbeistand zu wenden. Chrono24 ist berechtigt, jederzeit einen Nachweis über die Einhaltung Ihrer EPR-Pflichten anzufordern. Als Händler müssen Sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Registrierungen und Nachweise vorliegen, damit Ihre Inserate weiterhin aktiv bleiben.
Um die Nachhaltigkeit von Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus zu stärken und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, gilt seit dem 18. August 2025 die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Wenn Sie Artikel mit Batterien an Endkunden in EU-Ländern verkaufen, gelten Sie nach der EU-Batterieverordnung ggf. als Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Vorgaben zu erfüllen.
In allen EU-Ländern bestehen vergleichbare EPR-Pflichten: Wer Batterien oder Produkte mit Batterien verkauft, muss sich registrieren, an einem Rücknahmesystem beteiligen, Mengen melden und die Kennzeichnungspflichten einhalten. Unternehmen ohne Sitz im jeweiligen Land müssen dafür einen Bevollmächtigten benennen.
In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht zu den EU-weiten Anforderungen sowie exemplarische länderspezifische Informationen.
Wer ist betroffen?
Die EU-Batterieverordnung betrifft alle Händler auf Chrono24, die Batterien oder Artikel mit Batterien anbieten – etwa Quarzuhren, Smartwatches oder Uhrenbeweger.
Vereinfacht gesagt: Sobald Sie Batterien, einschließlich in Artikeln eingebaute Batterien, erstmalig in einem EU-Land anbieten und an Endverbraucher verkaufen, gelten Sie dort als Hersteller im Sinne der EU-Batterieverordnung.
Das bedeutet:
Auch Händler mit Sitz außerhalb der EU, die Batterien über Chrono24 an Käufer in der EU verkaufen oder zum Verkauf anbieten, müssen die jeweiligen nationalen Batterieregelungen einhalten.
Wer gilt als Hersteller laut Batterieverordnung?
Sie gelten in einem EU‑Land als Hersteller, wenn Sie dort Batterien zum ersten Mal auf den Markt für Endverbraucher bringen – also wenn Sie die Batterien in diesem Land erstmals gewerblich anbieten oder verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Batterien Teil eines Artikels sind und ob der Artikel oder die Batterien neu oder gebraucht sind.
Sie gelten als Hersteller, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
- Sie haben keinen Sitz in dem EU‑Land, in das Sie batteriebetriebene Artikel oder Batterien verkaufen.
→ Als Fernabsatzhändler, der an Endverbraucher in diesem Land verkauft, gelten Sie als Hersteller und müssen dort EPR‑Pflichten erfüllen. - Sie haben Ihren Sitz in einem EU‑Land und verkaufen dort von Ihnen produzierte oder für Sie hergestellte Artikel mit Batterien unter Ihrer eigenen Marke an Endverbraucher.
→ Sobald Sie diese Artikel in diesem Land erstmals anbieten und verkaufen, bringen Sie diese dort „in Verkehr“ und gelten als Hersteller. - Sie haben Ihren Sitz in einem EU‑Land und verkaufen dort Artikel mit Batterien, die aus einem anderen EU‑Land oder einem Drittland (z. B. Schweiz, Japan, USA) stammen an Endverbraucher.
→ Da diese Artikel mit Batterien in Ihrem Land bisher noch nicht auf dem Markt waren, bringen Sie sie dort erstmals in Verkehr und gelten als Hersteller. - Sie beziehen Artikel mit Batterien unter anderem von Privatverkäufern und bieten sie in EU-Zielländern gewerblich an.
→ In diesem Fall bringen Sie die Geräte gewerblich in Verkehr und gelten somit auf Chrono24 als Hersteller.
Hinweis: Die Angaben dienen als Orientierung. In einzelnen EU‑Ländern können abweichende Regelungen gelten. Mehr dazu unter Länderspezifische Umsetzung.
Welche Batterien sind betroffen?
Die neue EU-Batterieverordnung gilt für sämtliche Batterietypen – unabhängig davon, ob sie einzeln verkauft werden oder in Artikel eingebaut bzw. beigefügt sind.
Was bedeutet das für mich als Händler auf Chrono24?
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die zentralen Pflichten nach der EU-Batterieverordnung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Uhren und Uhrenzubehör über Chrono24.
Welche Anforderungen für Sie gelten, hängt unter anderem davon ab, ob Ihr Unternehmen in dem EU-Land, in dem Sie batteriebetriebene Artikel anbieten, ansässig ist.
Weiter unten finden Sie für einige Zielmärkte ergänzend länderspezifische Hinweise zu den jeweiligen Pflichten.
Wenn Ihr Unternehmen in dem EU-Land ansässig ist, in dem Sie Batterien oder batteriebetriebene Artikel anbieten
- Registrierungspflicht: Sie müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde registrieren.
- Systembeteiligung/Rücknahmepflicht: Sie müssen einen Vertrag mit einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH, engl. PRO für „Producer Responsibility Organization”) abschließen.
- Mengenmeldung: Sie müssen regelmäßig die in Verkehr gebrachten Batteriemengen an die jeweilige zuständige Behörde oder die Organisation für Herstellerverantwortung melden.
Wenn Ihr Unternehmen in dem EU-Land, in dem Sie Batterien oder batteriebetriebene Artikel anbieten, nicht ansässig ist
- Bevollmächtigung: In allen EU-Ländern, in denen Sie weder Ihren Sitz noch eine Niederlassung haben, müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen, der die Pflichten im Rahmen der EU-Batterieverordnung (BattVO) für Sie übernimmt.
- Ein Bevollmächtigter kann eine dort ansässige natürliche oder juristische Person oder ein entsprechender Serviceanbieter sein.
Unabhängig vom Sitz Ihres Unternehmens ist eine Selbstzertifizierung erforderlich
Generell müssen Sie für jedes EU-Land, in dem Sie batteriebetriebene Artikel verkaufen, gegenüber Chrono24 mit einer Selbstzertifizierung bestätigen, dass Sie nur Batterien – einschließlich in Geräte eingebauter Batterien – anbieten, für die Sie die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß Artikel 56 Absätze 1, 2, 3 und 4; Artikel 57 Absatz 1 und Artikel 58 Absätze 1, 2 und 7 der EU-Batterieverordnung erfüllen.
Informationen, die Chrono24 von Ihnen benötigt:
Für jedes EU-Land, in dem Sie Batterien oder batteriebetriebene Artikel anbieten
- jeweils eine EPR-Nummer
- jeweils eine Selbstzertifizierung gegenüber Chrono24
- ggf. (abhängig vom Sitz Ihres Unternehmens) jeweils der Name des Bevollmächtigten und ein Nachweis über die Bevollmächtigung
Länderspezifische Umsetzung
Sie möchten batteriebetriebene Artikel wie Quarzuhren in oder nach Deutschland verkaufen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und für eine oder mehrere Marken als Hersteller gilt
Pflichten:
- Besuchen Sie die Seite der Stiftung EAR (Batterie-Register) und erstellen Sie einen Account für Ihr Unternehmen.
- Stellen Sie für jede Marke, für die Sie als Hersteller im Sinne der EU-Batterieverordnung gelten, einen Registrierungsantrag (Kategorie „Gerätebatterien")
- Als Hersteller müssen Sie im Kontext der EU-Batterieverordnung über die Registrierung Ihrer Marken hinaus einen Vertrag mit einer „Organisation für Herstellerverantwortung” (OfH, engl. PRO für „Producer Responsibility Organisation“) abschließen.
- Sie können alternativ den Erstkontakt zu einer Organisation für Herstellerverantwortung suchen und zusammen mit dieser die Registrierung bei der Stiftung EAR durchführen.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Ihre EPR-Nummer, unter der Sie die Marken der batteriebetriebenen Produkte, die Sie in Verkehr bringen, im EAR (Batterie-Register) registriert haben
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat
Pflichten:
- Beachten Sie die für ausländische Unternehmen bereitgestellten Informationen der Stiftung EAR (Batterie-Register).
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Deutschland müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen, der die gesetzlichen Pflichten aus den Vorschriften des Batteriegesetzes (BattG) für Sie übernimmt.
- Der Bevollmächtigte führt die Registrierung Ihrer Marken im EAR für Sie durch. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle EPR-Nummer, die für alle Ihre im EAR registrierten Marken gleichermaßen gilt.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. eine Bestätigung)
- Ihre EPR-Registrierungsnummer, unter der die Marken der batteriebetriebenen Produkte, die Sie in Verkehr bringen, im EAR (Batterie-Register) von Ihrem Bevollmächtigten registriert wurden
Sie möchten batteriebetriebene Artikel wie Quarzuhren in oder nach Frankreich verkaufen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Frankreich hat und als Hersteller gilt
Pflichten:
- Registrieren Sie sich bei einer zugelassenen Öko-Organisation (frz. Éco-organisation, entspricht einer „Organisation für Herstellerverantwortung“) für Batterien (z. B. Ecosystem) und schließen Sie eine Lizenzierung ab.
- Die Öko-Organisation trägt Ihr Unternehmen im französischen Register ADEME/SYDEREP ein. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von der Öko-Organisation Ihre EPR-Nummer (UIN – Unique Identification Number).
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (UIN für die Kategorie „Batterien“)
Hinweis: Wir prüfen Ihre EPR-Nummer regelmäßig im SYDEREP-System auf Gültigkeit.
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Frankreichs hat
Pflichten:
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Frankreich benennen, der die Pflichten im Rahmen der EU-Batterieverordnung (BattVO) für Sie übernimmt.
- Ihr Bevollmächtigter registriert Sie bei einer zugelassenen Öko-Organisation (frz. Éco-organisation, entspricht einer „Organisation für Herstellerverantwortung“) für Batterien (z. B. Ecosystem) und übermittelt Ihnen Ihre EPR‑Nummer (UIN – Unique Identification Number für die Kategorie „Batterien“) aus dem ADEME/SYDEREP Register.
- Mögliche Erstanlaufstelle: Recystem Pro oder Get-E-Right.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. eine Bestätigung)
- EPR-Nummer (UIN für die Kategorie „Batterien“)
Hinweis: Wir prüfen Ihre EPR-Nummer regelmäßig im SYDEREP-System auf Gültigkeit.
Sie möchten batteriebetriebene Artikel wie Quarzuhren in oder nach Österreich verkaufen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Österreich hat und als Hersteller gilt
Pflichten:
- Registrieren Sie sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at). Nach erfolgreicher Registrierung im EDM-Portal erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer, die für Chrono24 als EPR-Nummer gilt.
- Schließen Sie einen Vertrag mit einem Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ERA, ERP Austria, Interzero Europe) ab.
- Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme finden Sie hier.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (GLN)
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Österreichs hat
Pflichten:
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen, der die Pflichten im Rahmen der EU-Batterieverordnung (BattVO) für Sie übernimmt.
- Der Bevollmächtigte führt die Registrierung im EDM-Portal für Sie durch. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer, die für Chrono24 als EPR-Nummer gilt.
- Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. eine Bestätigung)
- EPR-Nummer (GLN)
Sie möchten batteriebetriebene Artikel wie Quarzuhren in oder nach Spanien verkaufen
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Spanien hat und als Hersteller gilt
Pflichten:
- Schließen Sie einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem für Batterien (z. B. Ecopilas, ERP España) ab.
- Registrieren Sie sich im Nationalen Register der Hersteller RII_PYA.
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre ERN (Número de Registro de Fabricante), die für Chrono24 als EPR-Nummer gilt.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- EPR-Nummer (ERN)
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb Spaniens hat
Pflichten:
- Um Ihre EPR-Pflichten in Spanien erfüllen zu können, benötigen Sie eine spanische NIF (Número de Identificación Fiscal). Wenn Sie diese noch nicht besitzen, können Sie diese bei Gestoraz beantragen.
- Als ausländisches Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Spanien müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Spanien benennen, der die Pflichten im Rahmen der EU-Batterieverordnung (BattVO) für sie übernimmt. Einen entsprechenden Service können Sie z. B. über Interzero España beantragen.
- Ihr Bevollmächtigter führt die Registrierung im spanischen Nationalen Register der Hersteller RII_PYA sowie die Lizenzierung über ein zugelassenes Rücknahmesystem (z. B. Ecopilas, ERP España) durch. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre ERN (Número de Registro de Fabricante), die für Chrono24 als EPR-Nummer gilt.
Informationen, die Chrono24 in diesem Fall von Ihnen benötigt:
- Name des Bevollmächtigten
- Nachweis über Bevollmächtigung (z. B. eine Bestätigung)
- EPR-Nummer (ERN)
EU-Übersicht: Behörden, OfHs und Bevollmächtigung
Damit Sie leichter herausfinden können, welche Anforderungen in den einzelnen EU-Ländern gelten, haben wir die wichtigsten Informationen in einer Tabelle für Sie zusammengestellt.
Dort sehen Sie:
- welche Behörden oder Register zuständig sind,
- welche Beispiele für Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) es gibt, und
- ob Sie als Händler ohne Sitz oder Niederlassung im selben EU-Land einen Bevollmächtigten benötigen.
Da einige Länder ihre nationalen Regelungen zur neuen EU-Batterieverordnung noch anpassen, ergänzen wir die Übersicht regelmäßig, sobald neue Angaben verfügbar sind.
|
Land |
Zuständige Behörde / Register |
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) |
Bevollmächtigter erforderlich (wenn kein Sitz im jeweiligen Land)? |
| Deutschland | GRS Batterien, ERP, take-e-way |
Stiftung EAR | Bevollmächtigter erforderlich |
| Frankreich | ecosystem, Batribox |
ADEME / SYDEREP Hinweis: Registrierung über OfH |
Bevollmächtigter erforderlich |
| Österreich | ERP Austria, UFH, ERA, Interzero |
EDM-Portal | Bevollmächtigter erforderlich |
| Spanien | Ecopilas, ERP España |
RII_PYA | Bevollmächtigter erforderlich |
| Italien | COBAT, ERP Italia |
Registro Pile e Accumulatori | Bevollmächtigter erforderlich |
| Niederlande | Stichting Open | Registrierung über Stichting Open
Hinweis: Registrierung über OfH |
Bevollmächtigter erforderlich |
| Belgien | Bebat | Registrierung über Bebat
Hinweis: Registrierung über OfH |
Bevollmächtigter erforderlich |
| Polen | CCR Polska, ERP Polska |
BDO | Bevollmächtigter erforderlich |
| Tschechien | ECOBAT, REMA Battery |
https://visoh2.mzp.cz/ | Bevollmächtigter erforderlich |
| Ungarn | Re’lem | Register EHIR |
Bevollmächtigter erforderlich |
| Schweden | El-Kretsen, ERP Sweden | Naturvårdsverket | Bevollmächtigter erforderlich |
| Dänemark | ERP Denmark, Elretur | Producentansvarsregistret | Bevollmächtigter erforderlich |
| Finnland | Recser Oy, ERP Finland | ELY Waste Management Compass |
Bevollmächtigter erforderlich |
| Portugal | Ecopilhas, ERP Portugal | APA (Agência Portuguesa do Ambiente) | Bevollmächtigter erforderlich |
| Irland | ERP Ireland, WEEE Ireland |
Producerregister | Bevollmächtigter erforderlich |
| Luxemburg | Ecobatterien | Batteries et déchets de batteries | Bevollmächtigter erforderlich |
| Griechenland | AFIS, Re-Battery |
National Producers´ Register (EOAN) | Bevollmächtigter erforderlich |
| Kroatien | Interzero | FZOEU | Bevollmächtigter erforderlich |
| Slowakai | SEWA, Natur-Pack |
ISOH | Bevollmächtigter erforderlich |
| Rumänien | CCR Rebat, Ecotic |
ANPM | Bevollmächtigter erforderlich |
| Bulgarien | ERP Bulgaria | Register | Bevollmächtigter erforderlich |
| Zypern | AFIS | Bevollmächtigter erforderlich | |
| Slowenien | Interzero | Bevollmächtigter erforderlich | |
| Estland | Information on EPR and PROs | PROTO | Bevollmächtigter erforderlich |
| Lettland | BARR Register | Bevollmächtigter erforderlich | |
| Litauen | EPA | PPWIS | Bevollmächtigter erforderlich |
| Malta | GreenPak | ERA | Bevollmächtigter erforderlich |
Häufige Fragen (FAQ)
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in einem EU-Land haben und alle Batterien ausschließlich von gewerblichen Anbietern (sogenannte Vorlieferanten) aus demselben Land beziehen, gelten in der Regel diese Lieferanten als Hersteller – nicht Sie selbst. Voraussetzung ist, dass Ihre Vorlieferanten im nationalen Batterie-Register registriert sind und ihre Herstellerpflichten erfüllen.
Wenn Sie innerhalb desselben EU-Landes einkaufen und verkaufen und Ihre gewerblichen Anbieter (sogenannte Vorlieferanten) dort bereits als Hersteller registriert sind, liegt die Herstellerverantwortung bei diesen Vorlieferanten.
Sie selbst müssen sich in diesem Fall nicht zusätzlich registrieren, sollten aber entsprechende Nachweise (z. B. EPR-Nummer und Meldedaten) Ihrer Vorlieferanten bereithalten.
Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn alle Batterien einschließlich eingebauter Batterien, die Sie anbieten, ausschließlich von solchen inländischen Vorlieferanten stammen. Sobald Sie auch Produkte aus dem Ausland oder von privaten Quellen beziehen und in Ihrem Land verkaufen, gelten Sie für diese selbst als Hersteller und müssen sich entsprechend im nationalen Batterie-Register registrieren.
Ja, für jedes Land, in das Sie Batterien verkaufen, ist eine eigene Registrierung und Systembeteiligung erforderlich, sofern Sie dort als Hersteller gelten.
Ja, viele OfHs (Organisationen für Herstellerverantwortung), bieten die Registrierung und EPR‑Beteiligung für mehrere EU‑Länder oder verschiedene EPR-Produktkategorien (z. B. Batterien, Verpackungen, Elektronikgeräte) an.
Wenn Sie bereits mit einer OfH zusammenarbeiten, fragen Sie dort nach, ob Ihre Organisation grenzüberschreitende Services anbietet.
Beispiele für Anbieter, die EPR-Services in mehreren Ländern anbieten:
Ausländische Händler ohne Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Zielland müssen zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der Regel einen Bevollmächtigten mit Sitz in diesem Land benennen.
Dieser Bevollmächtigte – eine dort ansässige natürliche oder juristische Person – handelt im Auftrag des Händlers und übernimmt Aufgaben wie die Registrierung in den nationalen Registern, die Abgabe gesetzlich vorgeschriebener Meldungen sowie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Dadurch wird sichergestellt, dass auch Händler ohne lokalen Firmensitz ihre EPR-Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen und die gesetzlichen Anforderungen im jeweiligen Land eingehalten werden.
Ja, einige Anbieter können Bevollmächtigte in mehreren EU‑Ländern oder verschiedene EPR-Produktkategorien (z. B. Batterien, Verpackungen, Elektronikgeräte) stellen.
Wenn Sie bereits mit einem Dienstleister zusammenarbeiten, erkundigen Sie sich, ob dieser mehrere Länder abdeckt.
Beispiele für Anbieter, die EPR-Services in mehreren Ländern anbieten:
Die meisten Systeme bieten Pauschalen für geringe Mengen an.
Als Händler auf Chrono24 müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Pflichten zur Produktverantwortung (EPR) erfüllen. Wenn Sie diese Vorgaben nicht einhalten, gelten Ihre Angebote als nicht regelkonform. In diesem Fall muss Chrono24 betroffene Inserate möglicherweise sperren oder entfernen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Je nach Land können außerdem Bußgelder oder Verkaufsverbote drohen.
Ja, auch Geräte mit eingebauten oder fest verbauten Batterien sind betroffen.
Ja, die Batterieverordnung gilt auch für gebrauchte Artikel, wenn diese erstmalig in einem EU-Land gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden.
Ja, laut der EU-Batterieverordnung sind Hersteller, Importeure und Händler verpflichtet, Batterien und batteriebetriebene Artikel mit bestimmten Kennzeichnungen zu versehen bzw. anzubieten. Dazu gehört beispielsweise das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne („getrennte Sammlung“) sowie ggf. weitere Hinweise. Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie bzw. ggf. auf der Verpackung und den Begleitdokumenten angebracht sein.
Ja, laut der EU-Batterieverordnung sind Händler (auch Online-Händler) verpflichtet, Käufer (Endnutzer) u. a. über ihre Rolle bei der Abfallvermeidung, die Bedeutung der Kennzeichnungen auf Batterien sowie die umweltgerechte Entsorgungs- und Rückgabemöglichkeiten von Altbatterien zu informieren.
Die aktuellen Gesetzestexte finden Sie hier:
Weitere Informationen zu EPR
- Erweiterte Herstellerverantwortung beim Inverkehrbringen von Verpackungen (PACK) – Länderspezifische Informationen
- Erweiterte Herstellerverantwortung beim Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) – Länderspezifische Informationen
- Allgemeine Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf Chrono24
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